Dekarbonisierung
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung dazu, wie Sie die Dekarbonisierung Ihres Anlagenstandortes umsetzen können, u.a. durch:
- Evaluierung der aktuellen Energiebereitstellung unter der Leitung eines zertifizierten Europäischen Energiemanagers und Energieauditors durch einen zertifizierten Europäischen Energiemanager und Energieauditor (EUREM)
- Entwicklung von nachhaltigen Energiekonzepten für Unternehmen, Länder, Regionen und Gemeinden
- Konzepte für die Umstellung der Energiebereitstellung auf alternative, innovative und nachhaltige Energiequellen
- Variantenvergleiche und Machbarkeitsstudien
- Vergleich mit branchenüblichen Benchmarks
- Aufzeigen von Optimierungspotenzialen hinsichtlich Energieeffizienz
- Berechnung von Treibhausgasbilanzen und möglichen Einsparungspotenzialen
- Planerische Begleitung durch alle Projektphasen Ihrer neuen Energiebereitstellungsanlage, von Konzeptionierung, Machbarkeitsstudie, Einreichplanung und Ausschreibungsplanung über Inbetriebnahme, Abnahmeversuch und Betriebsoptimierung
- Management von Behördenkontakten
- Fachgutachten, Studien und Berichte
Der Europäische Green Deal ist eine umfassende Strategie der Europäischen Union, die den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft ermöglichen soll. Konkret einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf diese Ziele:
- Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990
- Bis 2050 Vollständige Vermeidung von Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050
- Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch
- Soziale Gerechtigkeit für alle Menschen und Regionen
Diese Ziele sollen u.a. durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen erreicht werden:
- Verstärkter Ausbau von Windenergie, Solarenergie und anderen erneuerbaren Energieträgern
- Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden und in der Industrie
- Nachhaltige Mobilität, z.B. Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Förderung von Elektrofahrzeugen
- Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität
- Förderung von nachhaltiger Landwirtschaft, Reduktion des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft
Der Europäische Emissionshandel wurde 2005 zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto (1997) eingeführt und ist das zentrale europäische Klimaschutzinstrument.
Das Emissionshandelssystem (engl. „Emission Trading System“, abgekürzt „ETS“) regelt den Handel mit Emissionsrechten. Diese geben einem Unternehmen das Recht, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen. Dieses Recht basiert entweder auf der Gratiszuteilung von Emissionsrechten durch den Staat oder aber durch den Erwerb von Emissionszertifikaten, die zwischen Unternehmen gehandelt werden können. Das Grundprinzip ist dabei, dass Emissionsreduktionen dort durchgeführt werden, wo die Kosten am günstigsten sind und dadurch die Gesamtkosten für die Reduktion der Treibhausgasemissionen sinken.
2005 wurde der EU-Emissionshandel für mehrere energieintensive Industriesektoren und für die Energiewirtschaft verpflichtend eingeführt. Seit 2012 nimmt der innereuropäische Luftverkehr teil und seit 2024 auch der Seeverkehr.
2023 wurde die EU-Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) im Rahmen des „Fit-For-55“-Pakets überarbeitet. Nun werden mehrere bisher nicht vom Emissionshandel betroffene Sektoren miteinbezogen und die Teilnehmer wie folgt strukturiert:
- Industrie und Energiewirtschaft („ETS-1“)
- Gebäude, Straßenverkehr und weitere Sektoren („ETS-2“)
Der nationale verwaltungsrechtliche Rahmen wurde über eine Novelle des Emissionszertifikategesetzes 2011 (EZG 2011) geschaffen, die mit BGBl. I Nr. 196/2023 veröffentlicht wurde.