Kreislaufwirtschaft
Wir beraten Sie in allen technischen Fragestellungen der Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, unter anderem durch folgende Leistungen:
- Nachhaltige Abfallwirtschaftskonzepte für Unternehmen, Länder, Regionen und Gemeinden
- Konzeptentwicklung von innovativen, nachhaltigen Abfallbehandlungsprozessen mit hoher Ressourceneffizienz gemäß Stand der Technik (Beste verfügbare Techniken, BVT; engl. „Best Available Techniques, BAT“)
- Variantenvergleiche und -bewertungen von Behandlungsoptionen auf Basis technischer, ökologischer und ökonomischer Machbarkeitsstudien
- Optimierung von industriellen Prozessen hin zu nachhaltiger Produktion, Ressourceneffizienz und hohen Verwertungsanteilen
- Planerische Begleitung durch alle Projektphasen Ihrer Abfallbehandlungsanlage, von Konzeptionierung, Machbarkeitsstudie, Einreichplanung und Ausschreibungsplanung über Inbetriebnahme, Abnahmeversuch und Betriebsoptimierung
- Management von Behördenkontakten
- Fachgutachten zu den Themen „Abfallende“ und „Nebenprodukt“
- Studien und Berichte (Weißbuch Abfallverbrennung)
Ziel einer modernen Abfallwirtschaft ist es, Rohstoffe und Energie möglichst effizient einzusetzen. Diese Ressourceneinsparung schützt die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
- Oberstes Ziel und höchste Stufe der Abfallhierarchie ist die Abfallvermeidung, die z.B. durch eine Verlängerung der Nutzungsdauer eines Produktes erreicht werden kann.
- Die Vorbereitung zur Wiederverwendung ist eine Form der Behandlung, die eine weitere Nutzung in der bisherigen Art und Weise ermöglicht, beispielsweise eine Reparatur.
- Unter Recycling versteht man eine Behandlung, die die stoffliche Nutzung auf eine andere als die bisher übliche Art und Weise erlaubt, z.B. das Einschmelzen von Metallschrott, der als Sekundärrohstoff für die Erzeugung von (anderen) Produkten eingesetzt werden kann.
- Eine sonstige Verwertung ist eine Verwertung, die sich vom (stofflichen) Recycling unterscheidet. Darunter fällt z.B. die energetische Verwertung von Abfällen, d.i. deren Verbrennung mit dem Ziel der Energienutzung („waste-to-energy“).
- Die unterste Stufe der Abfallhierarchie stellt die Beseitigung dar, also z.B. die Deponierung von Abfällen.
„Behandlung“ ist hierbei der Überbegriff für „Verwertung“ (R-Verfahren, engl. „recovery“) und „Beseitigung“ (D-Verfahren, engl. „disposal“). Die obersten vier Stufen der EU-Abfallhierarchie beschreiben Verwertungsverfahren, die unterste Stufe die Beseitigung.
Im Jahr 2022 erzeugte jeder EU-Bürger und jede EU-Bürgerin rund 5 Tonnen Abfall, einschließlich der sog. mineralischen Hauptabfälle aus dem Bergbau, der Gewinnung von Steinen und Erden, aus Bau- und Abbrucharbeiten. Durchschnittlich 40,8% davon wurden recycelt und 30,2% deponiert (Quelle: Eurostat).
Das Konzept der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) der EU zielt darauf ab, Ressourcen effizienter zu nutzen und die Abfallentstehung zu minimieren, um den ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Im Gegensatz zum traditionellen linearen Wirtschaftsmodell, das auf dem Prinzip „nehmen, herstellen, entsorgen“ basiert, werden im Kreislaufwirtschaftssystem Produkte, Materialien und Ressourcen so lange wie möglich im Wirtschaftskreislauf gehalten.
Auch wenn die Vorstellung, ein zur Gänze aus geschlossenen Verwertungskreisläufen bestehendes Wirtschaftssystem zu schaffen, verlockend erscheint, so stellt dies bei realistischer Betrachtung ein Ding der Unmöglichkeit dar. Häufig schließen zu hohe Schadstoffgehalte ein Recycling aus. Ein gewisser Anteil der entstehenden Abfälle ist nicht geeignet für ein Recycling oder könnte nur unter einem ökologisch nicht vertretbaren Energie- und Materialaufwand recycelt werden. Für diese Abfälle müssen auch im Rahmen einer Kreislaufwirtschaft passende Möglichkeiten der Ausschleusung und Beseitigung im Sinne einer sicheren Schadstoffsenke geschaffen werden.
Die mechanische Abfallbehandlung ist das gängige Verfahren zur Aufbereitung, Trennung, Reinigung und gezielten Herstellung von einzelnen Fraktionen aus gemischten Abfällen. In der Regel ist sie ein wichtiger Schritt im Recyclingprozess, der die Abfälle für das nachfolgende Recycling bzw. sonstige Verwertung maßgeblich vorbereitet.
Zunächst wird der Abfall zerkleinert, um die Handhabung zu erleichtern und die Trennungseffizienz der nachfolgenden Behandlungsschritte zu erhöhen. Anschließend kommen Sieb- und Sortieranlagen zum Einsatz, die die unterschiedlichen Materialien aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften wie Größe, Gewicht, Dichte, Absorption von Infrarotlicht oder Magnetisierbarkeit trennen.
Die Konzeption einer geeigneten Abfolge von physikalischen Behandlungsschritten ermöglicht nicht nur die Auftrennung in einzelne Abfallarten (z.B. Metalle, Kunststoffe, Inertstoffe, Organik), sondern auch deren Auftrennung in unterschiedliche Materialien (z.B. die Trennung von Eisen- und Nichteisenmetalllen oder die Trennung verschiedener Kunststoffsorten).
Die technologischen Unterschiede in der Herstellung von Ersatzbrennstoff (EBS; engl. „solid recovered fuel“, RDF) aus Gewerbeabfällen für den nachfolgenden Einsatz im Zementwerk (links) bzw. in einer Wirbelschichtverbrennungsanlage (rechts), sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.
Im Rahmen der Kreislaufwirtschaft kommt der thermischen bzw. energetischen Abfallbehandlung eine wichtige Rolle für die Behandlung von nicht rezyklierbaren Abfällen zu. Neben der Hygienisierung und Inertisierung der Abfälle, der Zerstörung von Schadstoffen und der Bereitstellung von Energie trägt die thermische Abfallverwertung auch maßgeblich zum Klimaschutz und zum Schließen von Rohstoffkreisläufen bei.
Details siehe: Thermische Verwertung
Dies wirkt sich auf die für diese Stoffe anzuwendenden rechtlichen Vorgaben aus, etwa hinsichtlich ihre nachfolgenden Verwendung oder ihrer grenzüberschreitende Verbringung.
Das Ende der Abfalleigenschaft kann nur erreicht werden, wenn die einschlägigen, für Produkte geltenden Anforderungen eingehalten werden. Altstoffe gelten so lange als Abfälle, bis sie oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe unmittelbar als Ersatz von Primärrohstoffen oder von Produkten, die aus Primärrohstoffen erzeugt werden, verwendet werden.
Allgemeine Voraussetzungen für die Erreichung des Abfallendes finden sich in Artikel 6 der EU- Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) bzw. in § 5 des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF).
Die EU hat Abfallendevorschriften für Aluminium-, Stahl- und Eisenschrotte, Bruchglas und Kupferschrotte erlassen.
In Österreich gelten zudem nationale Abfallendevorschriften für Komposte, Ersatzbrennstoffe, Recyclingholz und Recycling-Baustoffe.
Für Abfälle und Nebenprodukte gelten in einigen Belangen unterschiedliche rechtlichen Vorgaben, u.a. betreffend ihre nachfolgende Verwendung oder ihre grenzüberschreitende Verbringung.
Artikel 5 der EU-Abfallrahmenrichtlinie bzw. § 2 Abs. 3a des österreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF) definieren die Voraussetzungen, unter denen es sich bei diesen Stoffen um ein Nebenprodukt handelt.